AGBs

Bei uns gilt das gesprochene Wort

Was im internationalen Tourismus schon seit vielen Jahren üblich ist, vergisst man allzu leicht bei individuellen Reisen im Inland wie einem Urlaub auf dem Bauernhof. Ein gebuchter Aufenthalt stellt nach Buchungsbestätigung durch den Gastgeber einen Vertrag dar, den beide Seiten erfüllen müssen.

Um eventuelle Kosten zu vermeiden, empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.

 

 

Rechte und Pflichten für Gast und Gastgeber

Wie immer im Leben geht es auch bei der Zimmer- und Ferienwohnungsbuchung nicht ohne rechtliche Regelung. Unterkunftsvermietung/Reservierung beruht auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages und ist verbindlich.

  • Ein Gastaufnahmevertrag kann zustande kommen:
    - mündlich (persönlich beim Vermieter)
    - fernmündlich (telefonisch beim Vermieter)
    - schriftlich (per Brief, Postkarte, Telefax)
  • Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald die Ferienwohnung/Ferienhaus bestellt und bestätigt worden ist.
  • Der Gastaufnahmevertrag kann nicht einseitig, d.h. ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners gelöst werden. Dabei ist es nicht entscheidend, wie der Vertrag zustande gekommen (mündlich, telefonisch oder schriftlich) ist.

Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen:

a) Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Quartiers dem Gast Schadensersatz zu leisten bzw. ein gleichwertiges Quartier zu besorgen.

b) Der Gast ist verpflichtet, den Preis für die Zeit der Bereitstellung des Quartiers zu bezahlen. Der Gast haftet, wenn er das bestellte Quartier nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise). Er bleibt rechtlich verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Leistung (Zimmer/Ferienwohnung) zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (§537 BGB).

Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch, was häufig übersehen wird.

c) Für den Erfüllungsanspruch kommt es rechtlich nicht darauf an:

1. Aus welchen Gründen die reservierte Unterkunft nicht in Anspruch genommen wird!
2. Zu welchem Zeitpunkt die Reservierung rückgängig gemacht wurde!

Begründung: Da es keinen einseitigen Rücktritt vom Vertrag gibt, ist der Zeitpunkt der Stornierung unerheblich.

d) Verpflichtung des Gastes ist es, bei Nichtinanspruchnahme des Quartiers den vereinbarten Preis für die gesamte Mietdauer zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen bei Vermietung einer Ferienwohnung/-häuser pauschal mit 10% des Unterkunftpreises als angemessen anerkannt.
Der uns entstandene Schaden und vom Gast zuersetzende Schaden wird wie folgt berechnet:
Ferienwohnung/-haus 90% des Reisepreises
Bei Neubelegung fällt nur eine Gebühr von 10% an
Bei Absagen ab 7 Tage vor Buchungsbeginn werden 100% berechnet


e) Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Quartiere nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

Storno-Versicherung hier online abschließen


"Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie sich an den Versicherungsombusmann e.V. (Schlichtungsstelle) wenden:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
10006 Berlin
Telefon: +49 800 36960000"

Franziska Schedl
Rothenbürg 1
95643 Tirschenreuth

Telefon: 09631 1533
Telefax: 09631 1580
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